Nach der abgesetzten Wahl der Verfassungsrichter im Bundestag am 11. Juli 2025 förderten Medien und Juraprofessoren in Veröffentlichungen der Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf weitere Positionen und Stellungnahmen zutage, die fundamentale Artikel des Grundgesetzes (GG) in Frage stellen. Sie sprach sich mehrfach gegen das Verständnis von Familie aus, wie es in Art. 6 GG unter dem besonderen Schutz des Staates steht. Sie definiert die Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft von mindestens zwei Personen und hält somit Polygamie mit dem Grundgesetz vereinbar. Co-Mutterschaft und Co-Vaterschaft, Eizellspende und Leihmutterschaft sollen dazu legalisiert werden, Ehegattensplitting, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und die Witwenrente hingegen abgeschafft. Eltern sollen Anspruch auf Ganztagsbetreuung des Kindes ab Geburt haben.(1)
Den Protest breiter Bevölkerungsgruppen gegen ihre Wahl zur Verfassungsrichterin löste vor allem ihre Position zu Menschenwürde und Lebensrecht ungeborener Kinder aus. Die bisherige Rechtsprechung des BVG, dass, wo menschliches Leben existiert, ihm Menschenwürde zukommt nach Art. 1 I GG, bezeichnet Brosius-Gersdorf in einer ihrer Schriften als biologisch-naturalistischen Fehlschluss.(2) Sie schrieb 2024 im Abschlussbericht der von der Ampel-Regierung eingesetzten Kommission zu § 218: "Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt."(3) Damit unterfütterte sie ihr Plädoyer für die Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft. Brosius-Gersdorf befürwortete außerdem eine Corona-Impfpflicht und den Entzug der Grundrechte für Impfverweigerer sowie ein AfD- Verbot.
Brosius-Gersdorf zog Anfang August ihre Kandidatur für das BVG zurück.
Mit der Uminterpretation fundamentaler Aussagen des GG stellt Brosius-Gersdorf ihre politischen Ansichten über das Gesetz. Damit würde für und durch das BVG massiver Schaden für die Gewaltenteilung entstehen. Das BVG ist nicht Gesetzgeber, sondern soll Gesetze der Legislative auf ihre Vereinbarkeit mit dem GG prüfen. Mit der Relativierung der Menschenwürde würde ein Grundpfeiler des Rechtsstaates zerbrochen - mit unabsehbaren Folgen für Recht, Freiheit und Gewissen in unserer Gesellschaft.
Brosius-Gersdorf zog Anfang August ihre Kandidatur für das BVG zurück. Leitmedien präsentieren sie als Opfer einer rechtsextremen Kampagne, der die CDU nachgegeben hat. Die zweite SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold strebt eine ökologische Transformation des GG an und will der Natur Grundrechte verleihen, die die Grundrechte des Menschen unterminieren.(4)
Gebet:
- Dank für die Bedenkzeit für die Wahl der Verfassungsrichter (Ps 97)
- Um neue Kandidaten, die nach dem GG Recht sprechen statt es politisch zu missbrauchen (Jes 5,20-24)
- Dass die CDU sich auf das christliche Fundament des GG stellt und die Richtung weist (Mt 5,13-18)
Karin Heepen
(1) https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/ Dokumente/Aktuelles/Thesen_zur_sozialen_Gerechtigkeit_im_Lebensweg.pdf
(2) Rechtskonflikte. Festschrift für Horst Dreier zum 70. Geburtstag. Herausgegeben von Frauke Brosius-Gersdorf, Armin Engländer, Andreas Funke, David Kuch, Axel Tschentscher und Fabian Wittreck. Tübingen: Mohr Siebeck 2024, S. 756.
(3) https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238402/c47cae58b5cd2f68ffbd6e4e988f920d/ bericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin- data.pdf
(4) https://www.lmu.de/de/newsroom/newsuebersicht/news/klima-wer-kann-es-soll- es-richten.html