Einflussnahme islamistischer Netzwerke in Deutschland
Die Iranische Revolutionsgarde steht seit Januar auf der Terrorliste der EU, in Deutschland ist sie weiterhin nicht verboten. Ein Verbotsantrag hat im Bundestag keine Mehrheit gefunden. Unlängst wurden zwei afghanisch-stämmige Männer angeklagt, im Auftrag der Iranischen Revolutionsgarde Anschläge in Deutschland geplant zu haben. Im Visier waren u.a. der Präsident des Zentralrats der Juden Josef Schuster und Volker Beck, der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Für die Hamas und Hisbollah hat sich Deutschland zu einem Auslandsstützpunkt entwickelt. Allein in Berlin leben 300 Hisbollah- und 200 Hamas-Mitglieder! Insgesamt geht der Berliner Verfassungsschutz von 2.590 Islamisten in der Hauptstadt aus. Die größte Zahl von Anhängern gehört hierbei den Salafisten mit 1.250 Personen. 350 davon werden als gewaltorientiert eingestuft.
Besonders alarmierend ist die Radikalisierung junger Menschen. Salafistische Akteure nutzen Soziale Medien mit kurzen, emotionalen Videos. Scheinbar harmlose Alltagsfragen werden in ein einfaches „halal“ (im islamischen Verständnis erlaubt bzw. zulässig) oder „haram“ (verboten bzw. religiös unzulässig) eingeordnet. Über Influencer und digitale Vernetzung kann daraus schrittweise ein fundamentalistisches islamistisches Weltbild entstehen.
Gebet:
- Mut, Weisheit, Klarheit, Wachheit, Weitblick und Handlungskonsequenz für Politik. Justiz und Verfassungsschutz im Umgang mit islamistischen Netzwerken und deren Anhänger in Deutschland (Amos 5,15; Spr 24,24-25).
- Erkenntnis und geistliche Unterscheidung angesichts ideologischer und religiöser Radikalisierung (Jes 5,20).
- Für drastische Bekehrungen/Jesus-Begegnungen unter Muslimen – auch innerhalb der islamistischen Szene (Apg 9,4-5; Mt 9,37-38).
Tanja Frank