Die Würde des Menschen schützen

Anfang Mai stellte eine parteiübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen erneuten Vorstoß für die Einführung einer Widerspruchsregelung zur Organspende vor. Demnach würden Menschen automatisch als Organspender gelten, wenn sie nicht dokumentiert widersprechen. Eine zweite interfraktionelle Gruppe positioniert sich gegen diesen Eingriff in die Grundrechte, weil das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper nicht mit dem Tod endet und eine Organentnahme nur auf Grundlage einer ausdrücklich dokumentierten Zustimmung erfolgen dürfe. Neuere Untersuchungen erhärten zudem die Kritik am Kriterium des Hirntodes, um lebensfrische Organe zu erhalten, und an dessen Diagnostik. Hirntote sind nicht tot. Auch wenn die Hirnschädigung wahrscheinlich irreversibel ist, wird der Tod durch die Organentnahme und das Abschalten der lebenserhaltenden Maßnahmen herbeigeführt.

Ende April wurde bekannt, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck ein Kind von einer Leihmutter in den USA bezogen hat, die Elternschaft in Deutschland anerkannt und damit das geltende Verbot von Leihmutterschaft umgangen wurde. Auf sogenannten Kinderwunschmessen wird trotz dieses Verbots in Deutschland regelmäßig für Leihmutterschaft geworben. 

In beiden Fällen werden Menschen für die Interessen anderer verzweckt und geltende Gesetze aufgeweicht, die die einzigartige Würde jedes Menschen schützen. Der menschliche Körper ist kein Ersatzteillager und Organspende kein Akt der Nächstenliebe. In vielen Ländern fallen Menschen Organhandel zum Opfer. Ebenso sind Frauen keine anonyme Gebärmutter und Kinder keine Ware. Kinder haben vor allen anderen Interessen das Recht auf ihre leiblichen Eltern.  Es gibt kein Recht auf ein Kind, ebenso wenig wie ein Recht auf ein fremdes Organ.

Gebet:

  • Lob und Dank für die Einzigartigkeit jedes Menschen als Geschöpf Gottes (Ps 8)
  • Buße über materialistische Abwertung und egoistische Verzweckung des Menschen (Röm 1,18-25)
  • Um das Siegel Gottes auf Artikel 1 Grundgesetz, dass der Staat die unantastbare Würde des Menschen achtet und schützt (Kol 1,9-17).

Karin Heepen