Ehegattensplitting und Mitversicherung
Die Bundesregierung plant, Ehegattensplitting und Mitversicherung von Ehepartnern abzuschaffen. Das Ehegattensplitting trägt der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft Rechnung, indem es nicht die Individuen, sondern die wirtschaftliche Einheit der Familie besteuert. Das Bundesverfassungsgericht hat die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren inklusive Splitting wiederholt als sachgerechte Besteuerung bestätigt. Ebenso ist die beitragsfreie Mitversicherung eines Ehepartners ohne eigenes Einkommen ein bewährtes Solidarinstrument des Gesundheitswesens. Sie bindet Familien in die gemeinsame Verantwortung der Gesellschaft für Gesundheit und Pflege ein. Eine Beitragspflicht für bisher mitversicherte Ehepartner schädigt vor allem Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen, während Besserverdienende in die private Krankenversicherung abwandern.
Ehe und Familie stehen laut Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Familien erhalten staatliche Vergünstigungen, weil sie für die Gesellschaft unentbehrliche Leistungen erbringen, damit gesellschaftliche Strukturen stabilisieren und die sozialen Sicherungssysteme entlasten. Die beabsichtigten Reformen würden grundlegende ordnungspolitische Prinzipien wie Subsidiarität, Solidarität und soziale Gerechtigkeit aushebeln. Die Zielrichtung, dass Mütter möglichst Vollzeit arbeiten, um Wirtschaftswachstum zu generieren, Steuern und Sozialabgaben zu zahlen, missachtet Familienarbeit, Kindererziehung, die Pflege Angehöriger und ehrenamtliche Arbeit und destabilisiert damit weiter Familien und überlastete Sozialsysteme.
Gebet:
- Dass der Leib Christi Vorbild ist für eine solidarische Gesellschaft (Gal 6,2)
- Um Schutz von Ehen und Familien vor ideologischer Vereinnahmung, Verzweckung und Ausbeutung (Spr 14,34)
- Um familienpolitische Maßnahmen, die junge Paare unterstützen, Kinder zu haben und sie gesund großzuziehen (Ps 128).
Karin Heepen