Wächterruf als Verein
Der Wächterruf startete mit dem Aufbau des Gebetsnetzes am 1. Februar 2000. Am 10. April 2013 gründeten die Regionalkoordinatoren zusammen mit dem Leitungsteam den Verein Wächterruf e.V.
Dieser ist beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen (VR 230 623) und wurde vom Finanzamt Nürtingen Außenstellen Kirchheim / Teck als gemeinnützig anerkannt.
Unter Mitarbeiter stellen wir den Vorstand und die freien Mitarbeiter vor.
Zweck und Ziele des Wächterruf e.V.
Hier ein Ausschnitt aus unserer Satzung:
(1) Der Wächterruf sieht es als seine Aufgabe, Christen in ganz Deutschland und anderen Nationen zum Gebet für gesellschaftliche und politische Themen anzuleiten. Darin eingeschlossen ist die Verantwortung Deutschlands insbesondere für Europa und Israel. Der Verein möchte das Gebet in Zusammenarbeit mit allen christlichen Gemeinden und Kirchen, Gemeinschaften, Bruderschaften und geistlichen Bewegungen in Deutschland fördern. Die Grundlage des Wächterrufs ist das allen christlichen Kirchen gemeinsame Glaubensbekenntnis.
(2) Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des Gemeinwohls durch politische Bildung auf christlicher Grundlage.
(3) Diese Ziele sollen insbesondere durch folgenden Tätigkeiten erreicht werden:
a) Information der Beter anhand eines monatlichen Gebetsbriefes sowie durch andere Publikationen
b) Strukturierung der Arbeit in Regionen und Vernetzung von einzelnen Betern und Gebetsgruppen innerhalb der Regionen unter der Leitung von Regionalkoordinatoren
c) Internetaktivitäten
d) Veranstaltungen, Seminare und Konferenzen
e) Durchführung von jährlichen Treffen der Regionalkoordinatoren und ihrer Schulung
f) Zur Durchführung dieser Aufgaben kann der Wächterruf haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter berufen.
(4) Der Wächterruf kann andere christlich-religiöse Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, finanziell und personell unterstützen, um diese Werke oder neu zu gründende Werke ausschließlich in ihren gemeinnützigen Zwecken zu fördern. Diese Unterstützung kann durch Spenden, Darlehensgewährung und Einsatz von Mitarbeitern erfolgen.
(5) Der Verein ist international und auf Völkerverständigung ausgerichtet - insbesondere auf die Völkerverständigung innerhalb Europas und zwischen Deutschland und Israel.